Erbaut
1970, 1988 erweitert um Schul- u. Werkstättengebäude sowie Umwehrungsmauer
1970, 1988 erweitert um Schul- u. Werkstättengebäude sowie Umwehrungsmauer
- Bauausführung
Haus I: Stahlbetonfertigbauweise (Kammsystem)
Haus II und III: Kalksteinmauerwerk - Größe
114.628 qm, davon
innerhalb der Umwehrungsmauer 76.323 qm
außerhalb der Umwehrungsmauer 38.305 qm
Bebaute Fläche: 19.634 qm
Sportplatz: 7.700 qm mit Rundumlaufbahn, Sprunggrube, Kugelstoßkreis
Gärtnerische Anlagen: ca. 18.000 qm - Belegungsfähigkeit
282 Haftplätze, davon
152 im geschlossenen Vollzug (Haus I),
88 in einer Sonderform des geschlossenen Vollzuges (Haus II),
44 im offenen Vollzug (Haus III) und 5 im Übergangshaus. - Hafträume
Anzahl (insgesamt): 272
davon Einzelhafträume: 262
Größe ca. 8,6 qm - Bedienstete
Die Justizvollzugsanstalt Iserlohn beschäftigt rund 200 Mitarbeiter. Der größte Anteil entfällt auf den allgemeinen Vollzugsdienst (rd. 130 Personen). Daneben gibt es zahlreiche Kräfte der verschiedenen Fachdienste (Mediziner, Seelsorger, Psychologen, Lehrer, Diplom-Pädagogen, Sozialarbeiter), Verwaltungskräfte und Beschäftigte des Werkdienstes. Weiterhin sind in der JVA Iserlohn 11 AusbilderInnen und 1 Ausbildungsleiter zur beruflichen Ausbildung eingesetzt, welche dem externen Bildungsträger, Kolping Bildungszentren gGmbH Witten/Wetter, angehören; ferner ein Mitarbeiter im Case Management (Übergangsmanager B5), der zuständig ist für die Berufsberatung/Vermittlung in Ausbildung und Arbeit und die Entlassungsvorbereitung unterstützt. Berufsschulunterricht erteilen 21 BerufsschullehrerInnen des Berufskollegs Iserlohn/Menden.
- Anstaltsbeirat
Dem Abbau von Vorurteilen gegenüber dem Vollzug und der "Öffnung" des Vollzuges nach außen dient die Bildung von Beiräten in Justizvollzugsanstalten. Dem Beirat in der Anstalt gehören Personen an, die - ohne selbst im Strafvollzug tätig zu sein - Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzuges haben. Die Mitglieder des Beirats wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstalt durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Inhaftierten nach deren Entlassung. Der Beirat kann Wünsche und Anregungen von Inhaftierten entgegennehmen, sich über die Unterbringung, Beschäftigung, Verpflegung, medizinische Versorgung u.a.m. informieren. Gespräche und Schriftwechsel zwischen Beirat und Inhaftierten werden nicht überwacht.
Der Beirat übt nicht die Funktion einer Aufsichtsbehörde aus, ist gegenüber der Anstalt demzufolge auch nicht weisungsbefugt.
Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der jeweiligen Anstalt. Im Falle der JVA Iserlohn gehören sieben Mitglieder dem Gremium an, nämlich
- ein/e Abgeordnete/r der im Landtag vertretenen Parteien
- Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Ruhr/Lenne
- eine sozialkundliche Person und Mitglied des Bundestages
- ein Arbeitnehmervertreter
- ein Mitglied des Rates der Stadt Iserlohn
- ein Leitender Mitarbeiter der Agentur für Arbeit
- ein Mitglied des Kreistages